Die Bedingungen für die Aufnahme in die Therapeutenlisten dienen der Qualitätssicherung.
Bitte weisen Sie mindestens eine aktuelle Fortbildung aus den folgenden Fachgebieten nach:
Bitte bedenken Sie, dass Patient*innen ganz gezielt bestimmte Therapieangebote suchen.
Wenn Sie sich also z.B. unter V: Zusatzfortbildung: Vibrationstherapie oder S: Zusatzfortbildung: Beckenbodensonographie für Physiotherapeuten listen lassen, sollte gewährleistet sein, dass Sie diese Angebote auch zur Verfügung stellen bzw. durchführen können.
Ihr Eintrag gilt fünf Jahre ab dem Datum der aktuellsten eingereichten Fortbildung.
Zum weiteren Verbleib auf der Therapeutenliste benötigen Sie – im Sinne der Qualitätssicherung – den Nachweis einer beliebigen, aber qualifizierten Fortbildung im Themenbereich Becken/ Beckenboden von mindestens 8 Unter-richtseinheiten oder eine Bescheinigung der regelmäßigen Teilnahme (mindestens 16 Unterrichtseinheiten in fünf Jahren) an einem Arbeitskreis der AG GGUP.
Anerkannt wird auch die Teilnahme an Kongressen zum Thema innerhalb von fünf Jahren.
Bitte sorgen Sie selbständig dafür, die geforderten Nachweise einzureichen!
Bei Nichtvorliegen eines Fortbildungsnachweises innerhalb der Fünfjahresfrist müssen wir Ihren Eintrag von der Liste nehmen.
Bitte denken Sie auch an die Aktualisierung Ihres Eintrages bei Umzug, Namenswechsel etc.
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