Durch eine Zertifizierung können die Teilnehmer*innen einer Präventionsmaßnahme, die Kosten durch die Krankenkasse teilweise ersetzt bekommen. Die Krankenkassen sind zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen gesetzlich verpflichtet.
In den letzten Jahren sind überwiegend von Frau Hannelore Ruppert mit unglaublich viel Ausdauer immer wieder Überarbeitungen geleistet worden z.B. neue Skalen für Evaluationen des Kurses eingefügt, Handouts sprachlich verändert usw. Wir danken Frau Hannelore Ruppert für Ihre unermüdliche, mit viel Herzblut entwickelte und getragene Arbeit!
Anfang des Jahre 2014 haben nun Frau Hannelore Ruppert und Frau Christiane Rothe Unterstützung von Frau Andrea Heinks (ZVK) bekommen.
Die Rezertifizierung des Konzeptes erfolgte im Oktober 2016 und im Dezember 2019 durch Frau Astrid Elpel-Lipik. Dadurch sind in Folge auch die AbsolventInnen der Kurse der AG GGUP sicher in der Anerkennung.
2019 wurden die Anforderungen des Präventionsleitfadens Oktober 2018 und die Voraussetzungen für den Bestandsschutz ab 01.01.2020 bereits in das neue Konzept kräftigende Beckenbodenschule® der AG GGUP eingearbeitet.
Zusätzlich konnte 2016 die Beckenbodenschule als standardisiertes anerkanntes Konzept eingerichtet werden. Dies hat zur Folge, dass es zur erleichterten Anerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention kommt, da die Prüfung des Konzeptes selbst entfällt.
Neu ab der Rezertifizierung 2019 ist die Herausstellung der Hauptbeanspruchungsform „Kräftigung“. Ein wesentlicher Bestandteil der Bestandssicherung über den 01.10.2020 hinaus. Außerdem neu ab der Rezertifizierung 2019 ist die vereinfachte Einreichung von eigenen Unterlagen, da die Prüfpflicht der Zentralen Prüfstelle Prävention ausschließlich auf der Kursleiterqualifikation liegt.