Anerkennung
Präventionsarbeit
Beckenbodenschule®

Präventionsarbeit: Beckenbodenschule® Anerkennung ein gutes Konzept - erfolgreich rezertifiziert!

Die Anerkennung ist erfolgt. Darüber freuen wir uns sehr!
Die Beckenbodenschule® der AG GGUP in Physio Deutschland ist bei der Zentralen Prüfstelle als Präventionsmaßnahme anerkannt.

Die Beckenbodenschule® als Präventionsmodell war 2007 in einem Vertrag zwischen vdek und Physio Deutschland gemäß § 20 SGB V anerkannt worden. Seit 01. Januar 2014 ist nun für die Genehmigung von Präventionsmaßnahmen gemäß § 20 SGB V für viele Krankenkassen die Zentrale Prüfstelle in Essen zuständig. Anbieter von Präventionsleistungen können dort Ihre Angebote zertifizieren lassen.

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Durch eine Zertifizierung können die Teilnehmer*innen einer Präventionsmaßnahme, die Kosten durch die Krankenkasse teilweise ersetzt bekommen. Die Krankenkassen sind zur Finanzierung von Präventionsmaßnahmen gesetzlich verpflichtet.

In den letzten Jahren sind überwiegend von Frau Hannelore Ruppert mit unglaublich viel Ausdauer immer wieder Überarbeitungen geleistet worden z.B. neue Skalen für Evaluationen des Kurses eingefügt, Handouts sprachlich verändert usw. Wir danken Frau Hannelore Ruppert für Ihre unermüdliche, mit viel Herzblut entwickelte und getragene Arbeit!

Anfang des Jahre 2014 haben nun Frau Hannelore Ruppert und Frau Christiane Rothe Unterstützung von Frau Andrea Heinks (ZVK) bekommen.

Die Rezertifizierung des Konzeptes erfolgte im Oktober 2016 und im Dezember 2019 durch Frau Astrid Elpel-Lipik. Dadurch sind in Folge auch die AbsolventInnen der Kurse der AG GGUP sicher in der Anerkennung.

2019 wurden die Anforderungen des Präventionsleitfadens Oktober 2018 und die Voraussetzungen für den Bestandsschutz ab 01.01.2020 bereits in das neue Konzept kräftigende Beckenbodenschule® der AG GGUP eingearbeitet.

Zusätzlich konnte 2016 die Beckenbodenschule als standardisiertes anerkanntes Konzept eingerichtet werden. Dies hat zur Folge, dass es zur erleichterten Anerkennung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention kommt, da die Prüfung des Konzeptes selbst entfällt.

Neu ab der Rezertifizierung 2019 ist die Herausstellung der Hauptbeanspruchungsform „Kräftigung“. Ein wesentlicher Bestandteil der Bestandssicherung über den 01.10.2020 hinaus. Außerdem neu ab der Rezertifizierung 2019 ist die vereinfachte Einreichung von eigenen Unterlagen, da die Prüfpflicht der Zentralen Prüfstelle Prävention ausschließlich auf der Kursleiterqualifikation liegt.

Wenn Sie Interesse an den neuen Inhalten (Curriculum) haben:

Ihre Fortbildung erfolgte schon vor einigen Jahren?

Die prüfenden Stellen (Zentrale Prüfstelle Prävention) verlangen die Teilnahme an einem Refresher-Kurs der Beckenbodenschule der AG GGUP, wie das von der Rückenschule bekannt ist. Im Rahmen dieses Refresher-Kurses erhalten Sie die neuen Inhalte für die Genehmigung.

3 Jahre nach der Refresher Beckenbodenschule

Nach Ablauf weiterer 3 Jahre akzeptieren wir nach Absolvierung des Refresher Beckenbodenschule® der AG GGUP Kurse der Positivliste der AG GGUP im Themenfeld Prävention zur Lizenzverlängerung.

Sie haben bereits den Basiskurs I besucht?

Nach dem Besuch des Basiskurs I der AG GGUP, können Sie die Fortbildung Beckenbodenschule besuchen. Dort lernen Sie das anerkannte, präventive Beckenbodenschule-Konzept der AG GGUP kennen (siehe Fortbildungsplan).

Den Fortbildungsplan und weitere Infos erhalten Sie bei Astrid Elpel-Lipik. Ein Refresher-Kurs ist auch für Sie sicher interessant, wenn Sie sich mit der Thematik wieder mal auf professioneller Ebene beschäftigen möchten.

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